IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN

sebena: Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Haus­halt bei Krankheit

Bei Krank­heit erle­digt sich die Haus­ar­beit nicht von allei­ne. In bestimm­ten Fäl­len ist daher pro­fes­sio­nel­le Hil­fe von außen, bspw. durch sebena-Betreu­ungs­kräf­te, unumgänglich. 

Wann zahlt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se (§ 38 SGB V)?

  • Gesetz­lich Ver­si­cher­te erhal­ten Haus­halts­hil­fe, wenn ihnen bspw. wegen Kran­ken­haus­be­hand­lung die Wei­ter­füh­rung des Haus­halts nicht mög­lich ist.
  • Vor­aus­set­zung ist, dass im Haus­halt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haus­halts­hil­fe das zwölf­te Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat oder das behin­dert und auf Hil­fe ange­wie­sen ist.
  • Gesetz­li­che Ver­si­cher­te erhal­ten auch dann Haus­halts­hil­fe, wenn ihnen die Wei­ter­füh­rung des Haus­halts wegen schwe­rer Krank­heit oder wegen aku­ter Ver­schlim­me­rung einer Krank­heit, ins­be­son­de­re nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt, nach einer ambu­lan­ten Ope­ra­ti­on oder nach einer ambu­lan­ten Kran­ken­haus­be­hand­lung, nicht mög­lich ist, längs­tens jedoch für die Dau­er von vier Wochen (Vor­aus­set­zung: kei­ne Pfle­ge­be­dürf­tig­keit mit Pfle­ge­grad 2, 3, 4 oder 5).
  • Wenn im Haus­halt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haus­halts­hil­fe das zwölf­te Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat oder das behin­dert und auf Hil­fe ange­wie­sen ist, ver­län­gert sich der Anspruch auf längs­tens 26 Wochen.
  • Der Anspruch auf Haus­halts­hil­fe besteht nur, soweit eine im Haus­halt leben­de Per­son den Haus­halt nicht wei­ter­füh­ren kann.

Ihr behan­deln­der Arzt ver­schreibt die Haus­halts­hil­fe. Er stellt eine Beschei­ni­gung aus, auf der er ver­merkt, für wel­chen Zeit­raum und für wie vie­le Stun­den täg­lich sie benö­tigt wird.

Ger­ne unter­stüt­zen wie Sie bei der Bean­tra­gung bei Ihrer Kran­ken­kas­se und sor­gen dafür, dass Ihnen schnellst­mög­lich eine sebena-Betreu­ungs­kraft die Haus­ar­beit abnimmt.

Haus­halts­hil­fe von sebena

Wir küm­mern uns um sämt­li­che Auf­ga­ben, die im Haus­halt tag­täg­lich anfallen:
  • Ein­kau­fen für den täg­li­chen Bedarf
  • Rei­ni­gung der Wohnung
  • Abwa­schen
  • Wäsche­pfle­ge
  • Bet­ten beziehen
  • Sons­ti­ge haus­wirt­schaft­li­che Verrichtungen

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fra­gen oder wün­schen eine Be­ratung?

Dann ste­hen wir Ihnen jeder­zeit ger­ne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.

Wir freu­en uns über Ihre Kontaktaufnahme!

sebena Pfle­ge­dienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73

sebena Pfle­ge­dienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06