IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Als Pflegebedürftiger in häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf den sog. „Entlastungsbetrag“ in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Der Betrag ist zweckgebunden, d.h. er ist zu verwenden für „qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung Ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung ihres Alltags“.
Pflegegrad | Entlastungsbetrag* § 45b |
---|---|
1 | 125 € |
2 | 125 € |
3 | 125 € |
4 | 125 € |
5 | 125 € |
Tipp
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Hilfen bei der Haushaltsführung von sebena.
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen zugelassener Pflegedienste
Hier ist allerdings in den Pflegegraden 2 bis 5 folgendes zu beachten:
Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (körperbezogene Pflegemaßnahmen) dürfen nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, sondern nur pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.
Ausschließlich Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen nutzen.
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI
Es kann sich um Betreuungsangebote (bspw. Tagesbetreuung, Einzelbetreuung), Angebote gezielt zur Entlastung von Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende (bspw. durch Pflegebegleiter) oder Angebote zur Entlastung im Alltag (bspw. Hilfen im Haushalt oder organisatorischen Hilfestellungen) handeln.
Tipp
Sie können den Entlastungsbetrag auch flexibel nutzen:
Werden die Leistungen in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, können diese in den Folgemonaten genutzt werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus dem Vorjahr können noch im ersten Halbjahr des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
Beispiel:
Die Pflegeperson möchte im Juni 2020 in Urlaub fahren und den Pflegebedürftigen gut versorgt und betreut wissen. 2019 und von Januar bis Mai 2020 wurden vom Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 keine Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet.
Nicht genutzter Entlastungsbetrag 2020 (12 x 125 €): | 1.500 € |
Nicht genutzter Entlastungsbetrag 2021 (5 x 125 €): | 625 € |
Zur Verfügung stehender Betrag im Juni 2021: | 2.125 € |
Für Pflege und Betreuung steht somit ein Betrag i.H.v. 2.125 € für die Pflege und Betreuung zu Verfügung. Das entspricht über 60 Betreuungsstunden!
Wir sind für Sie da!
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06