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Pfle­ge und Beruf

Um die Ver­ein­bar­keit von Pfle­ge und Beruf zu för­dern, gibt es das Pfle­ge­zeit­ge­setz (Pfle­geZG) und das Fami­li­en­pfle­ge­zeit­ge­setz. In bei­den Geset­zen fin­den sich Rege­lun­gen und Anspruchs­grund­la­gen für Pfle­ge­zeit und Fami­li­en­pfle­ge­zeit in Ihrer Stel­lung als Angestellte(r) gegen­über dem Arbeitgeber.

Dar­über hin­aus gibt es eine Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs­geld bei kurz­zei­ti­ger Arbeits­ver­hin­de­rung sowie ein Anspruch auf För­de­rung durch ein zins­lo­ses, staat­li­ches Darlehen.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Ver­ein­bar­keit von Beruf und Pfle­ge erhal­ten Sie auf den ent­spre­chen­den Inter­net­sei­ten der Bundesministerien.

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