IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Pflege und Beruf
Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern, gibt es das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz. In beiden Gesetzen finden sich Regelungen und Anspruchsgrundlagen für Pflegezeit und Familienpflegezeit in Ihrer Stellung als Angestellte(r) gegenüber dem Arbeitgeber.
Darüber hinaus gibt es eine Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung sowie ein Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses, staatliches Darlehen.
Detaillierte Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Bundesministerien.

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