IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Pflegebedürftigkeit
Vom Antrag zur Leistung
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst von MEDICPROOF.
Die Einstufung der pflegebedürftigen Versicherten in einen der fünf neuen Pflegegrade erfolgt durch ein grundlegend neues „Begutachtungsinstrument“.
Nach erfolgter Begutachtung erstellt die Pflegekasse einen Leistungsbescheid.
Tipp
Leistungen der Pflegeversicherung erhält nur derjenige, der einen Antrag stellt. Da Leistungen immer ab Abtragstellung bewilligt werden, ist es sinnvoll, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegeversicherung
Möchte man möglichst lange im eigenen Zuhause leben und entscheidet sich daher für die häusliche Pflege, können alternativ ab Pflegegrad 2 folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
- Pflegesachleistungen
(zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden) - Pflegegeld
(bei Pflege durch Angehörige) - Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung (sog. Kombinationsleistung)
Darüber hinaus stehen ab Pflegegrad 1 der monatliche Entlastungsbetrag und die Leistungen für Pflegehilfsmittel, ab Pflegegrad 2 auch die Leistungen der Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wir sind für Sie da!
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06