IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Beratungsbesuche für Pflegebedürftige gem. § 37 (3) SGB XI
Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher (Pflegegrad 2–5)
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen gemäß § 37 (3) SGB XI
- in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie
- in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
eine Beratung zuhause in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Beratungsbesuchee für Bezieher von Pflegesachleistungen und Pflegegeldbezieher (Pflegegrad 1)
Pflegebedürftige, die
- ambulante Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen und
- Pflegebedürftige des Pflegegrades 1
haben einen Anspruch, Beratungsbesuche einmal halbjährlich abzurufen.
sebena berät Sie individuell, ausführlich und kompetent!
Unsere Pflegefachkräfte führen die Beratungseinsätze gerne bei Ihnen zu Hause durch. Dabei beraten wir Sie individuell in aller Ruhe zu Fragen der richtigen Pflege und geben Ihnen Tipps und praktische Anleitungen für den Pflegealltag.
Rufen sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Sie.
Wir sind für Sie da!
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06