IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Häusliche Betreuung und Pflege
Damit dieser Wunsch auch in Erfüllung geht, ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung im Bedarfsfall zur Verfügung stehen, welche man konkret in Anspruch nehmen und wer die Leistungen erbringen kann.
Ist man zum ersten Mal mit dem Thema Pflegebedürftigkeit und den daraus resultierenden Leistungsansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung konfrontiert, steht man vor einem Berg an Aufgaben und verliert sich leicht im berühmten „Paragrafen-Dschungel“. Eine Vielzahl von Dingen gilt es zu beachten, damit die richtige Form der Pflege ausgewählt wird und auch sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, die dem pflegebedürftigen Menschen zustehen.
Die Vorschriften zur Pflegeversicherung, deren Leistungen sowie die Leistungsbeträge findet man im Sozialgesetzbuch (abgekürzt: SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung. Damit Sie dies nicht alles selbst lesen müssen, geben wir Ihnen hier einen ersten Überblick und beraten Sie gerne individuell in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an.
Den Wunsch der meisten Menschen, so lange wie möglich zuhause zu leben und in der vertrauten Wohnung und Umgebung alt zu werden, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Daher ist in § 3 SGB XI der Vorrang der häuslichen Pflege eindeutig geregelt.
§ 3 SGB XI: Vorrang der häuslichen Pflege
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
Voraussetzung für ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben zuhause ist aber, dass die notwendige Unterstützung und Pflege gewährleistet ist. Oder mit anderen Worten: dass sich jemand um den pflegebedürftigen Menschen kümmert und für diesen da ist.
Wir bei sebena kümmern uns sehr gerne um Sie und sind da, wenn wir gebraucht werden.
Wir sind für Sie da!
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06