IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
sebena: Während der Schwangerschaft in besten Händen
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse (§ 24h SGB V)?
- Als gesetzlich versicherte Schwangere erhalten Sie eine Haushaltshilfe, soweit Ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Ihr behandelnder Arzt verschreibt die Haushaltshilfe. Er stellt eine Bescheinigung aus, auf der er vermerkt, für welchen Zeitraum und für wie viele Stunden täglich sie benötigt wird. Zudem ist ein Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.
Gerne unterstützen wie Sie bei der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse und sorgen dafür, dass Ihnen schnellstmöglich eine sebena-Betreuungskraft die Hausarbeit abnimmt.
Haushaltshilfe von sebena
- Einkaufen für den täglichen Bedarf
- Reinigung der Wohnung
- Abwaschen
- Wäschepflege
- Betten beziehen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Kinderbetreuung
- Sonstige hauswirtschaftliche Verrichtungen


Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06