IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN

Haus­halts­hil­fen bei Krank­heit (SGB V)

Kann sich im Krank­heits­fall nie­mand um den Haus­halt und Kin­der küm­mern, finan­ziert die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Unter­stüt­zung in Form einer Haushaltshilfe.

Als nach § 72 SGB XI zuge­las­se­ner ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst sind Hil­fen bei der Haus­halts­füh­rung einer unse­rer Schwerpunkte.

Fol­gen­de Leis­tun­gen bie­ten wir Ihnen an:

Haus­halts­hil­fe bei Krank­heit
(§ 38 SGB V)

Haus­halts­hil­fe für Familien/Familienbetreuung (§ 38 SGB V)

Haus­halts­hil­fe wäh­rend der Schwan­ger­schaft (§ 24h SGB V)

Wir sind für Sie da!

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Wir freu­en uns über Ihre Kontaktaufnahme!

sebena Pfle­ge­dienst Ludwigshafen
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