IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Haushaltshilfen bei Krankheit (SGB V)
Kann sich im Krankheitsfall niemand um den Haushalt und Kinder kümmern, finanziert die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe.
Als nach § 72 SGB XI zugelassener ambulanter Pflegedienst sind Hilfen bei der Haushaltsführung einer unserer Schwerpunkte.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
Haushaltshilfe bei Krankheit
(§ 38 SGB V)
Haushaltshilfe für Familien/Familienbetreuung (§ 38 SGB V)
Haushaltshilfe während der Schwangerschaft (§ 24h SGB V)
Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06