IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Verhinderungspflege
Früher oder später kommen Sie nicht mehr umhin, sich eine Auszeit von der Pflege nehmen, um selbst zu entspannen und um die eigenen Batterien wieder aufzuladen. Natürlich kann es auch passieren, dass Sie selbst erkranken und daher die Pflege des Angehörigen vorübergehend nicht mehr durchführen können. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung in diesen Fällen die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr (sog. Verhinderungspflege). Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem Sie den pflegebedürftigen Menschen mindestens 6 Monate zuhause gepflegt haben.
Die Verhinderungspflege kann übrigens auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Wir übernehmen gerne die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen für Sie und kümmern uns um alles, damit Sie sich bei Verhinderung keine Sorgen machen müssen und sich auf sich und Ihre eigenen Bedürfnisse konzentrieren können.
Für die Verhinderungspflege beträgt die Leistung der Pflegekasse bis zu 1.612 € je Kalenderjahr. Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (somit bis zu 806 € im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen bis zu 2.418 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht übrigens immer zusätzlich zum Pflegegeld oder den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Wir sind für Sie da!
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06