IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge

Frü­her oder spä­ter kom­men Sie nicht mehr umhin, sich eine Aus­zeit von der Pfle­ge neh­men, um selbst zu ent­span­nen und um die eige­nen Bat­te­rien wie­der auf­zu­la­den. Natür­lich kann es auch pas­sie­ren, dass Sie selbst erkran­ken und daher die Pfle­ge des Ange­hö­ri­gen vor­über­ge­hend nicht mehr durch­füh­ren kön­nen. Ab Pfle­ge­grad 2 über­nimmt die Pfle­ge­ver­si­che­rung in die­sen Fäl­len die nach­ge­wie­se­nen Kos­ten einer not­wen­di­gen Ersatz­pfle­ge für bis zu 6 Wochen je Kalen­der­jahr (sog. Ver­hin­de­rungs­pfle­ge). Der Anspruch auf Ver­hin­de­rungs­pfle­ge besteht jedoch erst, nach­dem Sie den pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen min­des­tens 6 Mona­te zuhau­se gepflegt haben.

Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kann übri­gens auch stun­den­wei­se in Anspruch genom­men werden.

Wir über­neh­men ger­ne die Pfle­ge und Betreu­ung Ihres Ange­hö­ri­gen für Sie und küm­mern uns um alles, damit Sie sich bei Ver­hin­de­rung kei­ne Sor­gen machen müs­sen und sich auf sich und Ihre eige­nen Bedürf­nis­se kon­zen­trie­ren können.

Für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge beträgt die Leis­tung der Pfle­ge­kas­se bis zu 1.612 € je Kalen­der­jahr. Ergän­zend zum Leis­tungs­be­trag für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kön­nen bis zu 50 Pro­zent des Leis­tungs­be­trags für die Kurz­zeit­pfle­ge (somit bis zu 806 € im Kalen­der­jahr) für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge genutzt wer­den. Damit ste­hen bis zu 2.418 € im Kalen­der­jahr für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge zur Verfügung.

Der Anspruch auf Ver­hin­de­rungs­pfle­ge besteht übri­gens immer zusätz­lich zum Pfle­ge­geld oder den in Anspruch genom­me­nen Pflegesachleistungen.

Wir sind für Sie da!

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Rufen Sie uns an oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.

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