IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
Erfolgt die Pflege und Unterstützung bspw. durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, können die sog. Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden (§ 36 SGB XI).
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Pflege, damit pflegende Angehörige bspw. Beruf und Pflege sowie Betreuung besser im Alltag organisieren können und zudem entlastet werden.
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Pflege, damit pflegende Angehörige bspw. Beruf und Pflege sowie Betreuung besser im Alltag organisieren können und zudem entlastet werden.
Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistung ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegesachleistung §36 |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 761 € |
3 | 1.432 € |
4 | 1.778 € |
5 | 2.200 € |
Bezieher von Pflegesachleistungen können ½‑jährlich einen Beratungsbesuch, bspw. durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür trägt die Pflegeversicherung.
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