IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Die meisten Pflegebedürftigen nehmen, sicherlich in Absprache mit den pflegenden Angehörigen, Pflegegeld in Anspruch.
Grundsätzlich hat jedoch jeder pflegebedürftige Mensch ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, auch Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) in Anspruch zu nehmen. Durch die professionellen Leistungen eines ambulanten Betreuungs- und Pflegedienstes werden Sie als pflegende(r) Angehörige(r) so deutlich entlastet.
Zudem ist es möglich, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren (Kombinationsleistung gem. § 38 SGB XI), um sich dadurch professionelle Unterstützung bei der Pflege zu sichern und trotzdem nicht vollkommen auf das Pflegegeld verzichten zu müssen.
Es gibt allerdings noch weitere Leistungen der Pflegeversicherung, die insbesondere Ihre Entlastung als pflegende(r) Angehörige(r) zum Inhalt haben. Diese sind:
Alle Pflegegrade:
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Die genannten Leistungen können für die stunden‑, tage- oder auch wochenweise Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Somit können Sie sich bspw. einen freien Nachmittag nehmen um Freunde zum Kaffee zu treffen oder einkaufen zu gehen. Oder Sie gönnen sich zur Erholung einen Kurzurlaub.
Wir sind für Sie da!
Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
sebena Pflegedienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73
sebena Pflegedienst Mannheim
0621 – 40 17 27 06