IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld wird dem pflegebedürftigen Menschen zur freien Verfügung von der Pflegekasse überwiesen und kann daher nach eigenem Ermessen ausgegeben werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige pflegefachliche Beratung (§ 37 (3) SGB XI) soll beim Pflegegeldbezug allerdings dazu beitragen, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und den Pflegenden Hilfestellung zu geben.
Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegegeld (§ 37) |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
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