IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN

Verhinderungs­pflege

Frü­her oder spä­ter kom­men Sie nicht mehr umhin, sich eine Aus­zeit von der Pfle­ge neh­men, um selbst zu ent­span­nen und um die eige­nen Bat­te­rien wie­der auf­zu­la­den. Natür­lich kann es auch pas­sie­ren, dass Sie selbst erkran­ken und daher die Pfle­ge des Ange­hö­ri­gen vor­über­ge­hend nicht mehr durch­füh­ren können.

Ab Pfle­ge­grad 2 über­nimmt die Pfle­ge­ver­si­che­rung in die­sen Fäl­len die nach­ge­wie­se­nen Kos­ten einer not­wen­di­gen Ersatz­pfle­ge für bis zu 6 Wochen je Kalen­der­jahr (sog. Ver­hin­de­rungs­pfle­ge). Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kann bspw. durch einen ambu­lan­ten Betreu­ungs- und Pfle­ge­dienst erfolgen.

Der Anspruch auf Ver­hin­de­rungs­pfle­ge besteht jedoch erst, nach­dem Sie den pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen min­des­tens 6 Mona­te zuhau­se gepflegt haben.

Tipp

Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kann übri­gens auch stun­den­wei­se in Anspruch genom­men werden.

Wird die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge bspw. durch unse­re sebena-Betreu­er über­nom­men, beträgt die Leis­tung der Pfle­ge­kas­se bis zu 1.612 € je Kalen­der­jahr. Ergän­zend zum Leis­tungs­be­trag für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kön­nen bis zu 50 Pro­zent des Leis­tungs­be­trags für die Kurz­zeit­pfle­ge (somit bis zu 806 € im Kalen­der­jahr) für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge genutzt wer­den. Damit ste­hen bis zu 2.418 € im Kalen­der­jahr für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge zur Verfügung.

Der Anspruch auf Ver­hin­de­rungs­pfle­ge besteht immer zusätz­lich, d.h. auch dann, wenn die ambu­lan­ten Sach­leis­tun­gen des Pfle­ge­diens­tes voll aus­ge­schöpft werden.

Pfle­ge­gradVer­hin­de­rungs­pfle­ge (§ 39)
Kurz­zeit­pfle­ge
§ 39 (2) *
Gesamt-
Budget
10 €
0 €
0 €
21.612 €
806 €
2.418 €
31.612 €
806 €
2.418 €
41.612 €
806 €
2.418 €
51.612 €806 €
2.418 €
* 50% aus noch nicht in Anspruch genom­me­nen Mit­teln der Kurz­zeit­pfle­ge gem. § 42 (2), 2 

Tipp

Das Pfle­ge­geld wird übri­gens bei vol­len Tagen der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge bis zu maxi­mal 6 Wochen zur Hälf­te wei­ter­ge­zahlt. Bei stun­den­wei­ser Ver­hin­de­rungs­pfle­ge von weni­ger als 8 Stun­den am Tag wird das Pfle­ge­geld nicht gekürzt!

Wir sind für Sie da!

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Dann ste­hen wir Ihnen jeder­zeit ger­ne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.

Wir freu­en uns über Ihre Kontaktaufnahme!

sebena Pfle­ge­dienst Ludwigshafen
0621 – 65 73 88 73

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0621 – 40 17 27 06