IHRE LIEBSTEN IN BESTEN HÄNDEN
Kosten
Abrechnung über Pflegekassen
Bei anerkanntem Pflegegrad können Sie die meisten unserer Leistungen im Rahmen der Pflegebudgets über die Pflegeversicherung abrechnen bzw. wir rechnen direkt mit der Pflegeversicherung ab. Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch dann in Anspruch nehmen, wenn bei Ihnen noch kein Pflegegrad anerkannt ist oder Sie über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus Bedarf haben.
Über die Preise unserer Leistungen informiert Sie unsere Leistungs- und Preisübersicht.

Wir sind für Sie da!
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Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter 0621 – 65 73 88 73, senden Sie uns ein Telefax unter 0621 – 68 50 63 14 oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@sebena.de.
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